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Wir bringen Ihre Webseite auf den gesetzlich notwendigen Standard der Barrierefreiheit

Mit dem Service zur Barrierfreiheit gestalten wir Ihre ChurchDesk-Webseite barrierefrei, sodass sie von Menschen mit Einschränkungen nutzbar ist und Ihre Gemeinde die gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit erfüllt.

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit für Webseiten von Gemeinden und Kirchen?

 Ihre Gemeindewebseite ist das digitale Eingangstor Ihrer Gemeinde. Und genau wie bei Ihrer echten Kirchentür im besten Fall eine Rampe dafür sorgt, dass auch Menschen mit Rollstuhl am Gottesdienst teilnehmen können, sollte die Nutzung Ihrer Webseite für Menschen mit Einschränkungen von Ihnen ermöglicht werden. Das bedeutet die Einhaltung bestimmter Standards der Barrierefreiheit für Ihre Gemeindewebseite. 

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird es ab dem 28. Juni 2025 gesetzlich verpflichtend, Webseiten von privaten Unternehmen barrierefrei zu gestalten. Das gilt in den meisten Fällen auch für Webseiten von Kirchengemeinden.

Wenn Sie nicht die Kapazitäten haben, Ihre Webseite anzupassen, übernehmen wir das gerne für Sie. Mit unserem Service zur Barrierefreiheit bringen wir Ihre Webseite auf den gesetzlichen Standard der Barrierefreiheit.

Lassen Sie Ihre Webseite von unseren Expert:innen auf die gesetzlichen Anforderungen der Barrierefreiheit anpassen

Stellen Sie stressfrei sicher, dass Ihre Webseite den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Mit unseren Service zur Barrierefreiheit identifizieren wir, wo die gesetzlichen Standards Ihrer Webseite nicht erfüllt sind und nehmen entsprechende Anpassungen vor. So stellen Sie sicher, dass Sie mit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 eine konforme Webseite anbieten ohne sich selbst in das Thema einarbeiten zu müssen.

Der Service zur Barrierefreiheit kostet 550€ zzgl. MwSt. Bei einer Bestellung vor dem 1. Juni 2025 erhalten Sie 25% Rabatt.

Weitere Informationen zur Barrierefreiheit von Gemeindewebseiten

Häufig gestellte Fragen

Natürlich können Sie Ihre Webseite mit dem Webseitendesigner von ChurchDesk auch selbst an die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) anpassen. Eine Übersicht darüber, wie eine Anpassung in ChurchDesk vorgenommen werden kann, haben wir in unserer Informationsveranstaltung gegeben, die Sie kostenlos hier nachschauen können.

Ob Ihre Gemeindewebseite den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz entsprechen muss, hängt von mehreren Faktoren ab. Sobald Ihre Gemeinde etwa über die Webseite Anmeldeformulare oder andere Dienste anbietet, oder Ihre Webseite von Ihrem Kirchenkreis, Bistum oder Ihrer Landeskirche bereitgestellt wird, fällt Ihre Webseite unter das BFSG. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die Anforderungen an Ihre Webseite (z.B. bei der EKD).

Ob Ihre Gemeindewebseite den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz entsprechen muss, hängt von mehreren Faktoren ab. Sobald Ihre Gemeinde etwa über die Webseite Anmeldeformulare oder andere Dienste anbietet, oder Ihre Webseite von Ihrem Kirchenkreis, Bistum oder Ihrer Landeskirche bereitgestellt wird, fällt Ihre Webseite unter das BFSG. Die Wahrscheinlichkeit, dass Ihre Webseite unter das BFSG fällt, ist also sehr hoch. Es gibt aber Ausnahmen. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die Anforderungen an Ihre Webseite (z.B. bei der EKD).

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Fällt Ihre Webseite unter dieses Gesetz, muss sie zu diesem Zeitpunkt den Anforderungen zur Barrierfreiheit entsprechen.

Ja, wir bieten einen Service an, in dem wir die Anpassung Ihrer Webseite auf die Standards des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) für Sie übernehmen. Den Service können Sie über das Formular auf der rechten Seite für 550€ zzgl. MwSt. buchen. Bis zum 1. Juni erhalten Sie 25% Rabatt. 

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